Yacht - Verhalten im Schadenfall

Beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise zum Verhalten im Schadenfall.

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Charterversicherungen – Verhalten im Schadenfall

Beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise zum Verhalten im Schadenfall.

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24/7-Notruf Niemeyer Nautical Insurance

Sie erreichen Ihren Ansprechpartner unter:
0202/ 698 11 - 40

Sie können Ihre Schadenmeldung ab sofort auch per Email an uns leiten:
info@Niemeyer-Insurance.com

SCHADENFALL? UND NUN?

YACHT - VERHALTEN IM SCHADENFALL

Beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise zum Verhalten im Schadenfall. Das richtige Vorgehen schützt vor zusätzlichen Schwierigkeiten und beschleunigt die Schadenabwicklung maßgeblich:

  • Schadenminderung durch geeignete Erstmaßnahmen

  • Schadenmeldung an Niemeyer Nautical Insurance

  • Polizeiliche Anzeige bei Einbruch, Diebstahl und Feuer

  • Sicherung der Sachlage durch aussagekräftige Fotos

  • Schadenschilderung, möglichst detailliert

  • Kostenvoranschläge und Wertnachweise grundsätzlich beifügen

  • Erstellen eines von beiden Parteien unterschriebenen Schadenberichts/-protokolls

  • Rechnungen immer gesammelt zur Schadenregulierung

  • Keinen Forderungsabtritt gegenüber dem Versicherer akzeptieren

Rufen Sie uns gerne an unter:

0202/ 698 11 - 40

MELDUNG CHARTER

CHARTERVERSICHERUNGEN – VERHALTEN IM SCHADENFALL

Im Schadenfall muss die oberste Vorgabe sein, dass schnell, kompetent und umfassend geholfen wird. Sie unterstützen uns hierbei, in dem Sie wie folgt vorgehen:

  • Informieren Sie Niemeyer Nautical Insurance unverzüglich, spätestens jedoch zwei Tage nach Kenntnisnahme über den Schaden. Nutzen Sie hierzu gerne die Internet-Seite niemeyer-insurance.com oder rufen Sie uns unter 0202/ 698 11 - 40 an.

  • Bitte mindern Sie die durch Stornierung anfallenden Kosten durch frühestmögliche Meldung.

  • Achten Sie bitte unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer Belege, Nachweise und Unterlagen zum Schadenfall.

  • Beizufügende Unterlagen/Belege:

    1. Chartervertrag

    2. Vom Vercharterer bestätigte Crewliste

    3. Beweismittel wie Schadenfotos, Polizeibericht, Attest

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