Ihre Charter
- Kautions-Versicherung konkret, wie Sie sie brauchen
- Schutz bei Reiserücktritt oder -abbruch
- Rechtsschutz für Unfall, Kollision, Streitfälle
- Krankenrücktransport nach Hause
Skipperhaftpflicht-Versicherung
Sie haften für alle Schäden, die Sie einem Dritten oder dessen Eigentum im Zusammenhang mit dem Gebrauch der gecharterten Yacht zufügen. Ganz gleich, ob es sich um Personen-, Sach- oder Vermögensschäden handelt.
Kautions-Versicherung
Der Charterunternehmer behält Ihre hinterlegte Kaution ein, weil Sie einen Schaden an der Yacht verursacht haben? Kein Problem mit der Niemeyer Nautical Insurance Kautions-Versicherung: Konkret auf den benötigten Kautionsbetrag zugeschnitten.
Reiserücktrittskosten-Versicherung
Sie können aufgrund von Krankheit die Reise nicht antreten oder müssen sie vorzeitig abbrechen? Wir erstatten Ihnen Ihren Reisepreis – bis zu 10.000 € für die gesamte Crew.
Skipper-/Crew-Unfall-Versicherung
Die Niemeyer Nautical Insurance Skipper-/Crew-Unfall-Versicherung schützt nicht nur Sie, sie schützt die gesamte Crew (maximal 9 Personen inkl. Skipper). Natürlich auch ganz individuell für jedes Crewmitglied abschließbar – ganz wie Sie es wünschen.
Auslandsreise-kranken-versicherung
Sollten Sie während Ihres Törns krank werden: Wir erstatten die ambulanten und stationären Heil- und Behandlungskosten – und auch den Rücktransport nach Hause. Wählbar für die Crew und individuell.
Rechtsschutz-Versicherung
Sie übersehen mit Ihrer Yacht einen Schwimmer im Wasser, kollidieren mit einem anderen Boot oder werden schuldlos gerammt? Unfall, Führerscheinentzug oder Strafverfahren drohen und guter Rat ist teuer. Wir schützen Ihr Recht.
Schutzbrief
Eine Panne – defekter Motor, gerissenes Segel, auf Grund gelaufen. Die Pannenhilfe ist schon unterwegs. Sie benötigen medizinische Beratung oder einen Ersatzskipper. Es gibt viele Situationen, in denen schnelle Hilfe zählt. Zählen Sie auf uns.
Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot an. Selbstverständlich kostenfrei.

Sie haben noch Fragen?
Diese Informationen stellen lediglich beispielhaft den Versicherungsschutz dar. Maßgebend für den Versicherungsschutz und Vertragsgrundlage sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.